Das Betreten der Eisfläche, d.h. die Nutzung der Eisbahn darf nur mit gültiger Eintrittskarte erfolgen. Die Beschaffenheit des Eises (Wasserpfützen, Abrieb etc.) ist unverbindlich, d.h. es besteht kein Minderungsgrund. Dies gilt auch für den Zustand der Leihschlittschuhe. Für das Ausleihen von Schlittschuhen ist ein Pfand zu hinterlegen (z.B. Ausweis). Die Pfandrückgabe erfolgt nur gegen Rückgabe der Schlittschuhe. Für die ordnungsgemäße Rückgabe der Schlittschuhe haftet der Ausleihende, bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Das Betreten der Eislaufbahn im Rahmen des Turniers im Eisstockschießen ist nur den angemeldeten Teams möglich! Die Eislaufbahn darf dabei nur mit Schuhen mit ausreichend Profil betreten werden.
Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Privatsachen wird keine Haftung übernommen.
Werfen Sie bitte Ihren Abfall und Zigarettenkippen in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter und helfen Sie uns bitte mit, die Eisbahn in bestem Zustand zu halten!
Da es sich bei Eislaufen um eine Freiluftveranstaltung handelt, sind jederzeit wetterbedingte Änderungen der Laufzeiten (z.B. Ausfall von Laufzeiten) und von Programmpunkten möglich. Beachten Sie hierzu bitte die aktuellen Veröffentlichungen auf diesen Internetseiten, Facebook, am Kassenhaus der Eislaufbahn sowie in der Presse.
Aufgrund von außen kommender Ereignisse wie z. B. (Dauerregen) kann es auch zu Behinderungen oder zu einer Absage eines Spieltages im Eisstockschießen kommen.
Stand: 12.08.2017
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